รnderung bei der Abgabe von Baugesuchen
Am 10.12.2024 wurde vom Bayerischen Landtag das Zweite Modernisierungsgesetz Bayern beschlossen. Hierbei hat sich die sachliche Zustรคndigkeit der Bayerischen Bauordnung (BayBO) geรคndert, insbesondere im Hinblick auf die Art der Einreichung von Baugesuchen.
Seit dem 01.01.2025ย sind nunmehr Bauantrรคge und Antrรคge auf Vorbescheid direkt beim
Landratsamt Lindau (Bodensee)ย
Bregenzer Straรe 35
88131 Lindau (Bodensee)
in Papierform einzureichen.
Folgende Antrรคge sind jedoch weiterhin bei der Gemeinde Hergensweiler, bzw. bei der Verwaltungsgemeinschaft Sigmarszell einzureichen:
- Antrรคge zur Vorlage im Genehmigungsfreistellungsverfahren nach Art. 58 BayBO
- Isolierte Abweichungen von รถrtlichen Bauvorschriften sowie รผber Ausnahmen und Befreiungen bei verfahrensfreien Bauvorhaben
Vielen Dank!